Inobhutnahme

Die Notaufnahme eines jungen Menschen ist eine vorläufige Unterbringungsform für Minderjährige, die sich in Not- und Konfliktsituationen befinden und im Rahmen von Krisenintervention kurzfristig betreut werden müssen. Diese vorübergehende Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen sollte nach Beginn der Inobhutnahme zu einer Klärung seiner Perspektive führen.

Rechtsgrundlage der Inobhutnahme:

  • § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

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Unsere Inobhutnahme für Kleinstkinder

Das Angebot richtet sich an Familien/Personen in Krisensituationen, welche die Betreuung und Förderung der eigenen Kinder derzeit nicht bewältigen können.

Für Kleinkinder sind möglicherweise körperliche, emotionale und geistige Fehlentwicklungen die Folge.

Aufgenommen werden Säuglingen und Kleinkinder bis 6 Jahre im Sinne einer sozialpädagogischen Krisenintervention nach §42 SGB VIII.

Anfragen an 24 Stunden direkt in der Gruppe.

Ihre Ansprechpartner:in in diesem Bereich

Viola Haßdenteufel; Bereichsleitung, Dipl. Sozialpädagogin

  • PEKiP-Gruppenleiterin
  • Mediatorin
  • IseF
  • MFT
Porträt von Viola Haßdenteufel Dipl. Sozialpädagogin